Asset Deal vs. Share Deal: Was ist der Unterschied?

Beim Unternehmensverkauf gibt es zwei grundlegende Wege: den Share Deal und den Asset Deal. Beim Share Deal verkaufen Sie die Anteile an der Gesellschaft, der Käufer übernimmt das Unternehmen komplett. Beim Asset Deal verkaufen Sie einzelne Wirtschaftsgüter wie Verträge, Kundenstamm oder die Rechte an der Software, während die Gesellschaft bei Ihnen bleibt. Bei IT- und Softwarefirmen bevorzugen Käufer meist den Share Deal. Dieser Beitrag erklärt beide Wege und ihre Folgen.

Die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal klingt nach einer technischen Formalie für Juristen. Ist sie aber nicht. Sie hat handfeste Folgen für Steuern, Haftung und den Aufwand der Übergabe, und sie kann am Ende über sechsstellige Beträge entscheiden. Wer den Unterschied versteht, geht informierter in die Verhandlung und lässt sich nicht über den Tisch ziehen.

Was ist ein Share Deal?

Der Verkauf der Anteile an der Gesellschaft. Bei einem Share Deal kaufen Sie nicht einzelne Dinge, sondern die Firma als Ganzes, genauer die Gesellschaftsanteile, etwa die Anteile an einer GmbH. Der Käufer tritt an Ihre Stelle als Eigentümer der Gesellschaft. Alles, was zur Gesellschaft gehört, geht mit über: Verträge, Mitarbeiter, Vermögen, aber auch Verbindlichkeiten und Risiken.

Das ist zugleich der große Vorteil und der Haken. Vorteil: Die Übergabe ist vergleichsweise einfach, weil die Gesellschaft als Vertragspartner bestehen bleibt und alle Verträge einfach weiterlaufen. Haken für den Käufer: Er übernimmt auch die Risiken der Vergangenheit, bekannte wie unbekannte. Deshalb prüft er in der Due Diligence besonders gründlich und sichert sich im Vertrag über Garantien ab.

→ Glossar: Share Deal

Was ist ein Asset Deal?

Der Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter. Bei einem Asset Deal kauft der Käufer nicht die Gesellschaft, sondern gezielt einzelne Vermögenswerte heraus: bestimmte Verträge, den Kundenstamm, Hardware, die Rechte an der Software, das Inventar. Die rechtliche Hülle der Gesellschaft bleibt bei Ihnen zurück, oft mitsamt dem, was der Käufer nicht wollte.

Für den Käufer hat das den Reiz, dass er sich herauspicken kann, was er will, und Risiken zurücklassen kann, die in der alten Gesellschaft bleiben. Der Nachteil steckt im Aufwand: Jeder einzelne Vermögenswert und jeder Vertrag muss einzeln übertragen werden. Und genau das ist bei IT- und Softwareunternehmen das entscheidende Problem.

→ Glossar: Asset Deal

Haben Sie überhaupt die Wahl? Es hängt an der Rechtsform

Nicht jeder kann zwischen beiden Wegen wählen, und das ist der erste Punkt, den Sie klären müssen. Ob ein Share Deal überhaupt möglich ist, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab.

Ein Share Deal setzt Anteile voraus, die sich verkaufen lassen, und die gibt es nur bei Kapitalgesellschaften, also etwa bei einer GmbH oder einer AG. Hier können Sie Ihre Geschäftsanteile beziehungsweise Aktien an den Käufer übertragen. Nur bei diesen Rechtsformen steht Ihnen der Share Deal als Option offen.

Führen Sie Ihr Unternehmen dagegen als Personengesellschaft, etwa als Einzelunternehmen, GbR, OHG oder KG, gibt es keine solchen Anteile im gleichen Sinne. Ein klassischer Share Deal ist dann nicht möglich, der Verkauf läuft in aller Regel über einen Asset Deal, bei dem die einzelnen Wirtschaftsgüter übertragen werden. Das ist keine Frage der Verhandlung, sondern eine Folge der Rechtsform. Wer die Flexibilität eines Share Deals haben will, müsste vorher über einen Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft nachdenken, und das ist wiederum ein Thema mit eigenen steuerlichen und rechtlichen Folgen, das früh und mit fachlicher Begleitung angegangen werden sollte.

Warum bevorzugen Käufer bei IT-Firmen den Share Deal?

Wegen der vielen laufenden Verträge. IT- und Softwareunternehmen leben von Verträgen: SaaS-Abos, Wartungs- und Serviceverträge, Lizenzverträge, oft Hunderte davon. Bei einem Asset Deal müsste jeder dieser Verträge einzeln auf den Käufer übertragen werden. Und in vielen Fällen geht das nicht ohne die Zustimmung des jeweiligen Kunden.

Das ist ein enormer Aufwand und ein echtes Risiko: Bei jeder einzelnen Zustimmung könnte ein Kunde Nein sagen oder die Gelegenheit nutzen, neu zu verhandeln oder ganz abzuspringen. Bei Hunderten Verträgen wird das schnell zur Mammutaufgabe mit ungewissem Ausgang. Der Share Deal umgeht das elegant, weil die Gesellschaft als Vertragspartner bestehen bleibt und die Verträge unverändert weiterlaufen. Deshalb ist er bei IT- und Softwarefirmen in der Regel der bevorzugte Weg.

Welche steuerlichen und rechtlichen Folgen hat die Wahl?

Erhebliche, und hier wird es für Käufer und Verkäufer oft gegensätzlich. Grob gesagt: Für Sie als Verkäufer ist der Share Deal steuerlich häufig vorteilhafter, sofern Ihre Rechtsform ihn überhaupt zulässt. Der Käufer wiederum kann beim Asset Deal unter Umständen steuerliche Vorteile haben, weil er die gekauften Wirtschaftsgüter abschreiben kann. Das führt regelmäßig zu einem Interessenkonflikt, der Teil der Verhandlung wird.

Auch bei der Haftung unterscheiden sich die Wege deutlich. Weil diese Fragen stark vom Einzelfall, Ihrer Rechtsform und der konkreten Situation abhängen und echte steuerliche und rechtliche Konsequenzen haben, gilt hier ganz klar: Dieser Beitrag gibt Ihnen das Grundverständnis, damit Sie die Optionen kennen und die richtigen Fragen stellen können. Die konkrete Entscheidung gehört in die Hände Ihres Steuerberaters und eines auf Unternehmenskäufe spezialisierten juristischen Beraters. Alles andere wäre an dieser Stelle unseriös.

→ Beitrag: Was steht im Kaufvertrag (SPA)?

Und jetzt?

Sie kennen jetzt den Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal, wissen, warum Käufer bei IT-Firmen meist den Share Deal bevorzugen, und dass die Wahl handfeste steuerliche und rechtliche Folgen hat.

Wenn Sie verstehen wollen, wie diese Struktur im Kaufvertrag festgehalten wird, geht es zum Beitrag über das SPA. Wenn Sie den Überblick über alle Vertragsbausteine wollen, geht es zum Beitrag über die Dealstruktur. Und wenn Sie wissen wollen, welcher Weg für Ihren konkreten Fall der richtige ist, holen wir gemeinsam die passenden Fachleute an den Tisch.

→ Beitrag: Dealstruktur und Verträge

→ Beitrag: Was steht im Kaufvertrag (SPA)?